Obliegenheitsverletzungen seitens der Kunden: Wird Alles oder Nichts erstattet oder wie viel wird gekürzt?

Im Schadenfall kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer immer wieder zu Streitigkeiten über vermeintliche Obliegenheitsverletzungen seitens der Kunden. Bei diesen Obliegenheiten, für die das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine Legaldefinition enthält, handelt es sich um ein spezielles Steuerungsinstrument des Versicherungsvertragsrechts. Damit soll der Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Verhalten motiviert werden, das jedoch nicht erzwungen werden kann. Die Nichtbefolgung führt spätestens im Schadensfall meist zu nachteiligen und erwünschten Konsequenzen wie etwa Leistungsfreiheit, Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Versicherers. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk klärt auf.

Verkehrssicherung, ein gewichtiges Puzzlestück auch für die Geschäftsführung

Verkehrssicherung ist nicht primär ein Thema für die Hausmeister, sondern für die Chefetage. Sie muss in die Geschäftsabläufe eingebunden werden, dafür gelten Regelwerke, die nicht gleich bürokratisch ausufern müssen. Damit keine Angst vor dem Staatsanwalt entsteht, beschreibt Prof. Dr.-Ing. Ulrich Bogenstätter, FH Mainz, Lösungen.

Verkehrssicherungsplanung: Spagat zwischen rechtssicherer Erfüllung der Sorgfaltspflicht und Reduzierungen des personellen Aufwands

Zunehmend ist die Verletzung der Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflicht Gegenstand der Ermittlungen von Staatsanwälten. Anlass hierzu ergibt sich z. B. aus § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) und § 836ff BGB (Haftung … bei Einsturz eines Gebäudes) unter dem Titel 27 „Unerlaubte Handlungen”. Für den Geschäftsführer bzw. die Verantwortungsträger eines Immobilienunternehmens besteht daher ein direkter Handlungsbedarf. Durch klar definierte Prozesse und dokumentierte Kontrollen einen möglichen Vorwurf von Fahrlässigkeit im Schadensfalle zu entkräften und damit eine haftungs- oder strafrechtliche Verfolgung von sich selbst und von dem Unternehmen abzuwenden. Lesen Sie mehr dazu im dritten Teil der Reihe von Patrick Fraß.

Geteiltes Leid: Mieterregress und Teilungsabkommen

Wer zahlt was, wem und warum, wenn zum Beispiel bei einem Mieter der Adventskranz lichterloh brennt? Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gehen bei Regulierung eines Schadens gegenüber Dritten bestehende Regressansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über (gem. § 86 VVG n.F, § 67 a.F.). Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk klärt auf.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Grundsätzlich können auch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) einer gerichtlichen Klauselkontrolle nach dem AGB-Recht unterzogen werden. Dies gilt auch, wenn es sich um einen gewerblichen oder industriellen Versicherungsnehmer handelt. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk beschreibt eine BGH-Entscheidung (Az.: IV ZR 74/08) über die AVB für eine D & O Versicherung.

BAG-Entscheidung zur so genannten Zillmerung bei betrieblicher Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wird bei den Arbeitnehmern immer beliebter. Ein Grund ist die Erkenntnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung als alleinige Altersvorsorge nicht ausreicht. Eine Möglichkeit bietet im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die Direktversicherung. Sie ist letztlich nichts anderes als eine normale Lebensversicherung mit allen ihren negativen und positiven Seiten. Hierzu das BAG Grundsatzurteil (Az.: 3 AZR 17/09) zum Thema gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt.

Betriebliche Altersversorgung: Ein Weg, die drohende Rentenlücke zu umgehen

Bei der Altersicherung steht man auf einem Bein nicht gut. Dass die demographische Entwicklung Norbert Blüm mit seinem Wahlspruch „Denn eins ist sicher: Die Rente“ längst eingeholt hat, ist jedem klar. Private Vorsorge ist wichtig, dafür gibt es auf dem Markt Rürup-, Riester- und LV-Produkte. Ein wichtiges Standbein ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Speziell für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wurde das Branchenversorgungswerk rente21, ins Leben gerufen. Wie es funktioniert beschreibt Wohnungswirtschaft-heute-Autor Wolf-Rüdiger Senk.

Verschärfte EU-Umweltrichtlinien: Dichtigkeitsprüfungen von Ableitungsrohren – eine „Milliarden-Euro-Zeitbombe!”

Land auf, Land ab spürt man die Unsicherheit beim Thema Dichtigkeitsprüfungen von Ableitungsrohren. Die EU zwingt Grundeigentümer zur Prüfung bis zum 31.12. 2015, sonst drohen Bußgelder und bei Erkennen von Schäden deren Beseitigung. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt ein gigantisches Schadenausmaß von 30 bis 100 Mrd. Euro. Sind Schäden durch Versicherungen gedeckt? Versicherungsexperte Dirk Gehrmann klärt auf.

Kapitalmarktkrise und Versicherungswirtschaft: werden jetzt die Prämien teurer?

Die Kapitalmarktkrise und dort insbesondere die Schwierigkeiten, mit denen die meisten Banken zu kämpfen haben, dominieren seit dem vergangenen Herbst die Schlagzeilen, nur gelegentlich durchbrochen von dem Gezerre um staatliche Rettungspakete. Der Versicherungswirtschaft scheint es erstaunlicherweise zu gelingen, sich von diesen Verwerfungen weitgehend abzukoppeln, sieht man einmal von dem ehemaligen Branchenprimus und Global Champion AIG ab. Wolf-Rüdiger Senk schaut für uns hinter die Kulissen.

Vorsicht: Haftungsrisiken durch das neue Umweltschadengesetz

Vor gut einem Jahr trat das Umweltschadensgesetz in Kraft, es befasst sich mit der Vermeidung und Sanierung von Schäden an Wasser, Boden und Natur. Welche Risiken dadurch auch für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft entstehen können und wie man sich dagegen schützt, beschreibt der Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – nach 100 Jahren fast neu – das ändert sich 2009

Bisher waren Ansprüche des Versicherungsnehmers bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Nach dem neuen VVG dürfen Versicherer im Fall der groben Fahrlässigkeit die Leistungen lediglich in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen, so genannte Quotelung.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – nach 100 Jahren fast neu, dies müssen Sie beachten

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde nach fast 100 Jahren vom Gesetzgeber grundlegend reformiert. Das Ziel: Stärkung des Verbraucherschutzes, die Verbesserung der Transparenz hinsichtlich des gebotenen Deckungsschutzes. Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst, die für bestehende Versicherungsverträge spätestens ab 01.01.2009 gültig sind.